Dein Experte für professionelle Schulungen in der Höhenarbeit. Mit uns erlangst du die nötigen Fähigkeiten und Zertifikate für sichere und effiziente Arbeiten in der Höhe.
Schulungen für Höhenarbeit
Unsere Schulungen bieten dir alles, was du für die Arbeit in der Höhe benötigst – direkt bei dir vor Ort. Von grundlegender Sicherheitsausrüstung bis hin zu fortgeschrittenen Techniken und Rettungsmaßnahmen – wir haben die passende Ausbildung für dich. Egal ob Anfänger oder Profi, bei uns findest du das richtige Training für sichere und effektive Höhenarbeit.
*Diese Schulung kann ggf. auf Ihre Bedürfnisse speziell angepasst werden!
Materialprüfung nach DGUV-G 312-906
Vorschriften und Normen
Sicherheit & Unfallschutz
BGV A1; DGUV Grundsatz 312-906, DGUV Regel 112-198/199 (ehemals BGG 906; BGR 198 und 199)
Vorschriften & Normen
Material- und Gerätekunde
Verschiedene Systeme von PSA gegen Absturz, Gerätekunde
Richtiger und sicherer Einsatz der PSA in der Praxis
Fehler und Gefahren beim Einsatz von PSA gegen Absturz
Anwendungsbereiche von PSAgA (PSA-Anwendung, SZT, SKT und SRHT)
Anschlagpunkte (zertifizierte Systeme und natürliche Anschlagpunkte in der Praxis)
Fallbeispiele / praktische Übungen (Prüfung eines PSA-Set)
Ausbildung zum Höhenarbeiter nach FISAT Level 1
Kenntnis der einschlägigen Terminologie
Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der persönlichen Voraussetzungen (ohne Voraussetzungen für Baustellen, Gefährdungsermittlung und Belehrungen)
Grundkenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Verwendung (inklusive Lagerung und Pflege) und seiner spezifischen Eigenschaften
Grundkenntnisse der Knotenkunde
Grundkenntnisse der möglichen Ankerpunkte, künstliche Anker und Befestigungen (nur Bruchlasten und Beispiele)
Kenntnisse in der Verwendung von Seilschutz
Grundkenntnisse der Sturzphysik und der Grundlagen der Sicherungstechnik/Sicherungstheorie
Grundkenntnisse der Problematik orthostatischer Schock
Positionierung außerhalb der Falllinie unter den Ankerpunkten
Rettung nach oben, aktive/passive Rettung aus horizontalen Seilstrecken/Struktur
Streckeneinbau
Grundkenntnisse von Flaschenzügen und ihrem Aufbau
sichere Anwendung von PSA gegen Absturz
Ausbildung zum Höhenarbeiter nach FISAT Level 3
detaillierte Kenntnis der einschlägigen Terminologie
sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der Voraussetzungen für das eingesetzte Personal
Kenntnisse über die relevanten Teilbereiche SZP in der BetriebsSicherheitsVerordnung, TRBS 2121 Teil 3, DGUV Information 201-018 (ehemals BGI 772), DGUV Regel 112-198/ 112-199 und der aktuellen Sicherheitsrichtlinien des FISAT
Kenntnisse über die Anforderungen an die Baustellenvorbereitung / Einsatzplanung
Kenntnisse über die Anforderungen an den Betrieb einer Baustelle mit seilunterstützten Arbeitsverfahren bzw. der Aufsichtsführung
detaillierte Kenntnisse über die Erstellung einer Einsatzplanung mit Gefährdungsermittlung, die Fähigkeit der Gefahrenanalyse / Gefährdungsermittlung und dem Erstellen einer Betriebsanweisung
Fähigkeit, allgemeine und spezifische Belehrungen durchführen zu können
detaillierte Kenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Auswahl und seiner spezifischen Eigenschaften, insbesondere auch von Zubehör und eingesetztem Hilfsgerät
Kenntnisse der Knotenkunde
Kenntnisse zur Beurteilung von Ankerpunkten und der notwendigen Anschlagtechniken; incl. der Kenntnis über transportable Anker und Befestigungen
Kenntnisse der Sturzphysik und der Sicherungstechnik
Kenntnisse medizinischer Aspekte
Rettung nach unten, Rettung nach oben, Rettung aus unwegsamen Konstruktionen, Rettung über Zwischenverankerungen/Seilverlängerungen, Rettung aus Seilbahnsystemen
Rettungsplanung und Umsetzung vor Ort
erweiterte Kenntnisse Flaschenzugsysteme
Fremdsicherung, Vorstiegstechniken
sichere Anwendung von PSA gegen Absturz
Zulassungsvoraussetzungen
PSAgA Anwender
Die/der AnwärterIn sollte einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden (Empfehlung, ist keine Pflicht).
Die/der AnwärterIn muss ggf. eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate. Dies entscheidet der Betriebsarzt.
Level 1, Höhenarbeiter
Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen.
Level 2, Höhenarbeiter
Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen.
Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 1 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 1 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Bisher geleistete Einsatzzeiten als Höhenarbeiter Level 1 werden dokumentiert.
Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter
Die/der AnwärterIn muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen.
Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 2 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 2 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter müssen mindestens 12 Monate liegen und mindestens 250 Einsatztage sind nachzuweisen.
good to know
Termine können individuell vereinbart werden, sofern keine Passenden Termine auf unsere Homepage zu finden sind.
Die Teilnehmerzahl variiert zwischen den Kursen.
Schulungen finden in unserem Ausbildungsstandort in Waghäusel statt oder können bei Bedarf auch bei ihnen vor Ort durchgeführt werden.