Schulungen

Dein Experte für professionelle Schulungen in der Höhenarbeit. Mit uns erlangst du die nötigen Fähigkeiten und Zertifikate für sichere und effiziente Arbeiten in der Höhe.

Schulungen für Höhenarbeit

Unsere Schulungen bieten dir alles, was du für die Arbeit in der Höhe benötigst – direkt bei dir vor Ort. Von grundlegender Sicherheitsausrüstung bis hin zu fortgeschrittenen Techniken und Rettungsmaßnahmen – wir haben die passende Ausbildung für dich. Egal ob Anfänger oder Profi, bei uns findest du das richtige Training für sichere und effektive Höhenarbeit.

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Ausbildung im Umgang mit PSAgA und der passenden Rettung

Materialprüfung nach DGUV G 312-906

Fisat 1-3

*Beratung & Vermittlung

Ausbildung zum Höhenarbeiter*

DGUV Regel 113-004

Ausbildungsinhalte

Ausbildung im Umgang mit PSAgA

Theoretische Unterweisung

  • Gesetzliche Bestimmungen     
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung     
  • Arten von PSAgA     
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA     
  • Sicherungsmaßnahmen     
  • Anschlagmöglichkeiten     
  • Sturzphysik     
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen     
  • Bestimmungsgemäße Benutzung     
  • Sichtprüfung vor Benutzung     
  • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen     
  • Rettungsmöglichkeiten     

Praktische Unterweisung

  • Nutzerkontrolle vor Anwendung     
  • Anpassen der Ausrüstung     
  • Absturzsicherung     
  • Sicherungs- & Rückhaltesysteme  
  • Steigschutzsysteme     
  • Sicherung in Hubarbeitsbühnen     
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung     
  • Selbstrettung & Notfallmaßnahmen

*Diese Schulung kann auf Ihre Bedürfnisse speziell angepasst werden!

Unterweisungsinhalte

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
  • Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
  • Sachgerechte Verwendung der PSA gemäß DGUV-Regeln 113-004
  • Das vorschriftsgemäße Anschlagen
  • Anwendung von Personenaufnahmemitteln
  • Prüfung und Dokumentation durch den Benutzer
  • Das ordentliche Aufbewahren der PSA
  • Begriffsbestimmungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  •  Schutzmaßnahmen
    • Organisatorische Maßnahmen
    • Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe
    • Explosionsschutzmaßnahmen
    • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdung
    • Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz

 

 
  • Zugangs- und Positionierungsarbeiten
    • Anforderungen und Maße
    • Zugangsverfahren
  • Notfall- und Rettungsmaßnahmen
    • Besondere Schutzmaßnahmen
    • Verantwortlichkeiten
       Nutzerkontrolle vor Anwendung     
  • Anpassen der Ausrüstung     
  • Absturzsicherung     
  • Sicherungs- & Rückhaltesysteme  
  • Steigschutzsysteme      
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung     
  • Selbstrettung & Notfallmaßnahmen

*Diese Schulung kann auf Ihre Bedürfnisse speziell angepasst werden!

  • Vorschriften und Normen
  • Sicherheit & Unfallschutz
  • BGV A1; DGUV Grundsatz 312-906, DGUV Regel 112-198/199 (ehemals BGG 906; BGR 198 und 199)
  • Vorschriften & Normen
  • Material- und Gerätekunde
  • Verschiedene Systeme von PSA gegen Absturz, Gerätekunde
  • Richtiger und sicherer Einsatz der PSA in der Praxis
  • Fehler und Gefahren beim Einsatz von PSA gegen Absturz
  • Anwendungsbereiche von PSAgA (PSA-Anwendung, SZT, SKT und SRHT)
  • Anschlagpunkte (zertifizierte Systeme und natürliche Anschlagpunkte in der Praxis)
  • Fallbeispiele / praktische Übungen (Prüfung eines PSA-Set)
  • Ablauf und Organisation einer Sachkundeprüfung

Derzeit bieten wir keine Schulungen im Bereich Höhenarbeiter an. Wir beraten jedoch gerne und helfen einen passenden Mitgliedsbetrieb des FISAT e.V. zu finden.

  • Kenntnis der einschlägigen Terminologie,
  • Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und
    absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke,
    insbesondere der persönlichen Voraussetzungen (ohne Voraussetzungen für Baustellen,
    Gefährdungsermittlung und Unterweisungen),
  • Grundkenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Verwendung (inklusive Lagerung und
    Pflege) und seiner spezifischen Eigenschaften, 
  •  Grundkenntnisse der Knotenkunde,
  •  rundkenntnisse der möglichen Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten und
    Befestigungen (nur Bruchlasten und Beispiele),
  • Kenntnisse in der Verwendung von Seil- und Kantenschutz,
  • Grundkenntnisse der Sturzphysik und der Grundlagen der
    Sicherungstechnik/Sicherungstheorie,
  • Grundkenntnisse der Problematik orthostatischer Schock,
  • Theoretische Kenntnisse der einfachen Rettung,
  • Anlegen der Ausrüstung,
  • Aufstieg mit Seilklemmen,
  • Auf- und Abstieg mit Abseilgerät,
  • Auf- und Abstieg mit Klemmknoten,
  • Wechsel Aufstieg zum Abseilen und umgekehrt,
  • Umstieg von einer Seilstrecke in eine andere ohne Pendelsturzgefahr / Gefahr des
    Anprallens an Struktur- und Gebäudeteilen (Sicherung an drei Punkten)
  • Umstieg von einer Seilstrecke in eine andere mit Pendelsturzgefahr / Gefahr des
    Anprallens an Struktur- und Gebäudeteilen (Sicherung an vier Punkten)
  • Rettung nach unten aus einem blockierten Sicherungsgerät (Simulation eines
    Tragseilversagens, wobei das Sicherungsgerät im Rahmen dieser Übung nicht weiter
    benutzt werden darf),
  • Rettung nach unten aus einer Bruststeigklemme,
  • Rettung nach unten aus einem aufgerissenen Bandfalldämpfer (Simulation eines
    verunfallten Anwenders von PSA gegen Absturz),
  • sichere Benutzung eines Falldämpfers und eines längenverstellbaren Verbindungsmittels
    zur Absturzsicherung,
  • Einstieg in die Seilstrecke über eine 90°-Kante inklusive Anbringung eines adäquaten
    Seilschutzes,
  • Knoten
    – Achterknoten, gesichert, gelegt & gesteckt
    – Neunerknoten, gesichert, gelegt
    – Doppelter Spierenstich
    – Mastwurf, gesichert, gelegt & gesteckt
    – Halbmastwurf, gelegt & gesteckt
    – Klemmheist mit Bandschlinge
    – Prusikknoten
 
(Quelle: Prüfungsordnung des FISAT e.V.)
Derzeit bieten wir keine Schulungen im Bereich Höhenarbeiter an. Wir beraten jedoch gerne und helfen einen passenden Mitgliedsbetrieb des FISAT e.V. zu finden.
 
  • gute Kenntnis der einschlägigen Terminologie,
  • Grundkenntnisse über Gefährdungsermittlung und Einsatzplanung, Unterweisungen zu
    Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Baustellensicherung,
  • Handlungskompetenz bei Unfällen und anderen unvorhergesehenen Ereignissen,
  • genaue Kenntnisse über Material/Ausrüstung,
  • gute Kenntnisse der Knotenkunde,
  • gute Kenntnisse der möglichen Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten und
    Befestigungen sowie erweiterter Anschlagtechniken,
  • Kenntnisse der Sturzphysik und der Sicherungstechnik,
  • Kenntnisse medizinischer Aspekte, 
  • Kenntnisse zur Beurteilung von Anschlageinrichtungen und Anschlagmöglichkeiten; inkl.
    der Kenntnis über transportable Anker und Befestigungen,
  • theoretische Kenntnisse der einfachen Rettung, der Rettung nach oben, der Rettung aus
    unwegsamen Konstruktionen, 
  • Auswahl und Anlegen der Ausrüstung,
  • Zugangs- und Rettungstechniken Level 1,
  • Auf- und Abseilen über Zwischenverankerungen und Knoten,
  • horizontale Fortbewegung in allen Varianten,
  • Positionierung außerhalb der Falllinie unter den Ankerpunkten,
  • aktive/passive Rettung aus horizontalen Seilstrecken/Strukturen aus einem unter Last
    lösbaren Verbindungsmittel,
  • aktive/passive Rettung aus horizontalen Seilstrecken/Strukturen aus einem unter Last nicht
    lösbaren Verbindungsmittel (das eingesetzte Verbindungsmittel muss eine Länge zwischen
    20 und 30 cm haben),
  • improvisierte Rettung nach oben inklusive Wiederherstellung des Ausgangszustandes,
  • Aufbau von vertikalen und horizontalen Seilstrecken,
  • Grundkenntnisse von Flaschenzügen und ihrem Aufbau,
  • sichere Benutzung eines Falldämpfers und eines längenverstellbaren Verbindungsmittels
    zur Absturzsicherung,
  • Knoten
    – Palstek, gesichert (alle Palstekvarianten sind mit einem doppelten Überhandknoten zu
    hintersichern. Dies gilt auch für den doppelten Palstek und die Yosemite-Variante)
    – Schmetterlingsknoten
    – Hasenohrenknoten, gesichert
    – Knoten Level 1

(Quelle: Prüfungsordnung des FISAT e.V.)
Derzeit bieten wir keine Schulungen im Bereich Höhenarbeiter an. Wir beraten jedoch gerne und helfen einen passenden Mitgliedsbetrieb des FISAT e.V. zu finden.
 
  • detaillierte Kenntnis der einschlägigen Terminologie,
  • sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und
    absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke,
    insbesondere der Voraussetzungen für das eingesetzte Personal,
  • Kenntnisse über die für die Benutzung von Seilzugangs- und Positionierungsverfahren
    relevanten Teilbereiche in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • Kenntnis der Inhalte der TRBS 2121 Teil 3, TRBS 1111, DGUV Information 212-001,
    DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 112-199, DGUV Grundsatz 312-003, DGUV
    Grundsatz 312-906 und der aktuellen Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und
    Positionierungstechniken des FISAT,
  • Kenntnisse über die Anforderungen an die Baustellenvorbereitung/Einsatzplanung,
  • Kenntnisse über die Anforderungen an den Betrieb einer Baustelle mit seilunterstützten
    Arbeitsverfahren bzw. der Aufsichtsführung,
  • detaillierte Kenntnisse über die Erstellung einer Einsatzplanung mit Gefährdungsermittlung,
    die Fähigkeit der Gefahrenanalyse und dem Erstellen einer Betriebsanweisung,
  • Fähigkeit allgemeine und spezifische Unterweisungen durchführen zu können,
  • detaillierte Kenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Auswahl und seiner spezifischen
    Eigenschaften, insbesondere auch von Zubehör und eingesetztem Hilfsgerät, 
  • gute Kenntnisse der Knotenkunde,
  • Kenntnisse zur Beurteilung von Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten und der
    notwendigen Anschlagtechniken, einschließlich der Kenntnis über transportable Anker und
    Befestigungen sowie deren Beurteilung,
  • Kenntnisse der Sturzphysik und der Sicherungstechnik,
  • Kenntnisse medizinischer Aspekte, 
  • Zugangs- und Rettungstechniken Level 1 und Level 2,
  • Befahren von Schrägseilbahnen,
  • Rettung nach unten, improvisierte Rettung nach oben, Rettung aus unwegsamen
    Konstruktionen, Rettung über Zwischenverankerungen/Seilverlängerungen, Rettung aus
    Seilbahnsystemen,
  • Rettungsplanung und Umsetzung vor Ort,
  • erweiterte Kenntnisse über Flaschenzugsysteme,
  • sichere Benutzung eines Falldämpfers und eines längenverstellbaren Verbindungsmittels
    zur Absturzsicherung,
  • Knoten Level 1 und Knoten Level 2
 
 (Quelle: Prüfungsordnung des FISAT e.V.)

PSAgA Anwender

  1. Es wird empfohlen, dass die/der AnwärterIn einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und sollte von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  2. Die/der AnwärterIn muss ggf. eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate. Dies kann der Betriebsarzt entscheiden.

Level 1, Höhenarbeiter

  1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  3. Prüfungsteilnehmer/-innen müssen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für
    diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Weist die Bescheinigung kein
    Gültigkeitsdatum oder Datum für eine Folgeuntersuchung aus, darf sie für Personen bis
    zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Personen ab dem 50. Lebensjahr
    nicht älter als 18 Monate. (Quelle: Prüfungsordnung des FISAT e.V.)

Level 2, Höhenarbeiter

  1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  3. Prüfungsteilnehmer/-innen müssen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für
    diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Weist die Bescheinigung kein
    Gültigkeitsdatum oder Datum für eine Folgeuntersuchung aus, darf sie für Personen bis
    zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Personen ab dem 50. Lebensjahr
    nicht älter als 18 Monate.
  4. Prüfungsteilnehmer/-innen müssen über ein gültiges Zertifikat FISAT Level 1 verfügen. (Quelle: Prüfungsordnung des FISAT e.V.)
 
 
 

Arbeiten und Retten in Behältern und engen Räumen

 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen (ehem. G41)
  • Gültige Erste Hilfe Ausbildung (bei einer DGUV zertifizierten Ausbildungsstelle) über 9 Stunden (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gültige Unterweisung PSAgA (DGUV R 112-198)
 

Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter

  1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  3. Prüfungsteilnehmer/-innen müssen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für
    diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Weist die Bescheinigung kein
    Gültigkeitsdatum oder Datum für eine Folgeuntersuchung aus, darf sie für Personen bis
    zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Personen ab dem 50. Lebensjahr
    nicht älter als 18 Monate.
  4. Prüfungsteilnehmer/-innen müssen über ein gültiges Zertifikat FISAT Level 2 verfügen.
  5. Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum/zur Aufsichtführenden Höhenarbeiter/
    -in müssen mindestens 12 Monate liegen. 
  6.  Prüfungsteilnehmer/-innen müssen mindestens 250 Tage Einsatzerfahrung als
    Höhenarbeiter/-in Level 2 in ihrem digitalen Logbuch (FISAT App) nachweisen. Eine
    Prüfung erfolgt bei der Anmeldung zur Prüfung in der Datenbank.
  7. Alternativ kann der Nachweis auch durch ein korrekt geführtes Nachweisheft „Persönlicher
    Nachweis Seilunterstützter Höhenzugang“ des FISAT erfolgen. Eine Verifizierung der
    dokumentierten Einsatzerfahrung erfolgt in diesem Fall durch die FISAT ZertOrga GmbH
    vor dem Tag der Prüfung. Hierfür sind bis spätestens 21 Tage vor dem avisierten
    Prüfungstermin alle relevanten Seiten des Nachweisheftes per E-Mail (ausschließlich als
    PDF) an die FISAT ZertOrga GmbH zu senden. Das Bestätigungsschreiben über die
    anerkannten Einsatzzeiten ist dem verantwortlichen Zertifizierer am Tag der Prüfung
    zusammen mit dem Nachweisheft „Persönlicher Nachweis Seilunterstützer Höhenzugang“
    des FISAT vorzulegen. (Quelle: Prüfungsordnung des FISAT e.V.)

good to know

Termine können individuell vereinbart werden, sofern keine Passenden Termine auf unsere Homepage zu finden sind. Die Teilnehmerzahl variiert zwischen den Kursen. Schulungen finden in unserem Ausbildungsstandort in Waghäusel statt oder können bei Bedarf auch bei ihnen vor Ort durchgeführt werden.